Allgemeine Geschäftsbedingungen


Schau&Spiel
Rank und Hartnagel GbR

1. Vertrag
a) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder der Buchung einer Sondervorstellung kommt ein Vertrag zwischen Schau & Spiel (Rank und Hartnagel GbR) und dem Kunden für die bezeichnete Aufführung zu Stande.
b) Gleichzeitig mit dem Erwerb einer Karte erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
c) Diese AGB gelten auch dann, wenn die Karte bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben wurde.

2. Reservierung, Vorbestellung
a) Karten können telefonisch, schriftlich oder per E-Mail reserviert werden und müssen bis spätestens 10 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden. Andernfalls gehen die Karten in den freien Verkauf zurück. Reservierungen werden nicht schriftlich bestätigt.

b) Ein Versand von Karten erfolgt nur gegen Vorkasse und wenn bis zur Vorstellung noch mindestens 5 Werktage für den Postweg zur Verfügung stehen. Der Versand erfolgt mit einfachem Brief und stets auf Risiko des Bestellers. Die Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters.

 

§3. Stornierung, Umtausch, Verlust
Gekaufte Karten sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
Ein Umtausch ist möglich, muss aber bis spätestens zwei Werktage vor der Aufführung erfolgen.
Der Umtausch kann für eine Vorstellung des gleichen oder eines anderen Stückes der gleichen Preiskategorie erfolgen. Bei einer höheren Preiskategorie ist dies möglich bei Aufzahlung der Differenz.
Die Umtauschgebühr beträgt 2,00 € pro Karte.

Es besteht kein Anspruch auf Ersatz bei Verlust oder Verfall von Eintrittskarten.
Gutscheine sind generell von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.


4. Veranstaltungsbesuch
a) Der Besuch der Vorstellungen erfolgt auf eigene Gefahr. Schau&Spiel haftet nicht für fehlerhafte Auskünfte oder Verkäufe anderer Vorverkaufsstellen.
Das Ticket berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Zu den Veranstaltungen werden Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen.

b) Schau&Spiel gewährleistet weder eine bestimmte Sicht- noch eine bestimmte Tonqualität. Maßgebend ist die dramaturgisch-künstlerische Gestaltung der Aufführung. Geschmacksfragen sind keinesfalls Gegenstand der Haftung.

c) Termin- und Veranstaltungsänderungen, auch kurzfristig, bleiben vorbehalten. Entfällt eine Aufführung aus einem Grunde, den Schau&Spiel zu vertreten hat - hierzu zählt auch die Erkrankung eines Schauspielers -, kann Schau&Spiel wahlweise entweder einen verbindlichen Ersatztermin bezeichnen oder die Karten kostenfrei an der Theaterkasse umgetauscht werden.

d) Bei Regen wird gespielt. Abbruch nur bei Gewitter, extremen Regengüssen oder orkanartigen Böen. Die Entscheidung, ob eine Vorstellung ausfällt, wird erst kurz vor Vorstellungsbeginn aufgrund der gerade herrschenden Witterungsverhältnisse getroffen.  Fällt eine Vorstellung witterungsbedingt ganz aus, oder wird vor Ablauf von 45 Minuten Spielzeit abgebrochen, werden die Karten für einen anderen Aufführungstermin dieses Stückes kostenfrei eingetauscht.

e) Besetzungsänderungen und sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten oder zur Minderung des Eintrittspreises.

f) Bei Absage einer Aufführung aus Gründen, die Schau&Spiel nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Ersatz.

5. Sondervorstellungen
a) Bei Sondervorstellungen erkennt der Kunde mit der Anmeldung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von Schau&Spiel schriftlich, per E-Mail oder mündlich bestätigt wird.

b) Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Schau&Spiel. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, erhebt Schau&Spiel Ausfallgebühren:
* Bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 25 €
* Vom 30. bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungspreises
* danach und bei Nichterscheinen der Gruppe 100 % des Veranstaltungspreises.

c) Gespielt wird bei jedem Wetter! Der Kunde achtet auf entsprechenden Wetterschutz. Sollte eine wetterbedingte Verschiebung notwendig sein, entstehen keine Kosten, wenn der Ausweichtermin innerhalb von zwei Monaten stattfindet. Sonst gilt die Veranstaltung als abgesagt mit den o.g. Ausfallgebühren.

d) Wartezeit/Ausfall
Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe wird eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Beginn eingehalten. Nach Verstreichen der Wartezeit gilt die Veranstaltung als ausgefallen und begründet somit den Anspruch auf ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorares.
Sollte kurzfristig (ab 60 Min vor Vorstellungsbeginn) telefonisch eine Verschiebung des Beginns vereinbart werden, wird die Verschiebungsdauer mit 10 € je Schauspieler pro Viertelstunde berechnet!

e) Die Bezahlung der Leistung bei Sondervorstellungen erfolgt im Anschluss an die Veranstaltung in bar oder per Rechnung ohne jeden Abzug.

6. Verhalten während der Aufführungen
a) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.

b)Aus urheberrechtlichen Gründen sind während der Vorstellung Bild- und Tonaufzeichnungen jeder Art untersagt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Theaters. Während der Vorstellungen ist der Verzehr von Essen und Getränken sowie das Rauchen durch Zuschauer grundsätzlich verboten. Jegliche Benutzung von Mobiltelefonen während der Veranstaltung ist untersagt.

c) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Mutwillige Störungen des Theaterbetriebes oder der Vorstellungen, Trunkenheit, Belästigungen der anderen Besucher oder mutwillige Sachbeschädigungen können zum unverzüglichen Ausschluss führen, es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Eintrittspreises.

7. Etwaige Folgen
Der Besuch der Vorstellungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.


8. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin von Schau&Spiel für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.

9. Gerichtsstand und salvatorische Klausel
a) Gerichtsstand ist Bamberg. Es findet deutsches Recht Anwendung.
b) Sollten einzelne Teile dieser AGB nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB insgesamt nicht berührt. Der nichtige Teil wird durch eine branchenübliche Regelung ersetzt.